Adressänderung
Gemeinde / Stadtverwaltung
Innert 14 Tagen Fahrzeug-/Führerausweis
AHV-Ausgleichkasse (Gilt für Rentner und Selbstänigerwerbende)
Versorgungsbetriebe Wasser, Strom, Gas, Fernwärme (wird vielfach automatisch von der Gemeine oder von der Verwaltung gemacht)
Militär, innert 14 Tagen dem Sektionschef/ Armee-Kreiskommando des Wohnkanton melden.
Bankkonten (Überweisungsaufträge mit neuer Adresse anfordern)
Für Postkonto schriftlich bei der Poststelle oder im Operation Center melden.
Nachsendeauftrag an die Post erteilen (Evtl. Postfach kündigen)
Kreditkarteninstitute informieren
Vollmachten ändern
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Krankenkasse
Motorfahrzeug – Versicherung
Lebensversicherung
Rechtschutzversicherung
Telefon
Internet-Provider
Mobiletelefonabonnement
Billag (Radio- und Fernsehen )
Arbeitgeber
Service-Abonnements
Schulen , Kurssekretariate
Zeitungen und Zeitschriften
Versandhäuser
Ärzte (Hausarzt, Zahnarzt, Tierarzt)
Geschäftspartner
Rechtsanwalt
Steuerberater
Schule, Kindergarten und Kindergrippe
Wartungsverträge
Freunde, Verwandte, Nachbarn etc.
Bibliotheksausweis, Theater- und Konzertabos
Verein, Clubs, Fitness. etc
Bei den Adressänderungen sind jeweils viele Stellen zu benachrichtigen. Dadurch entsteht Ihnen ein erheblicher administrativer Aufwand. Zudem benötigen Sie die entsprechenden Dokumente für die Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Schweizer Staatsbürger
In der neuen Gemeinde oder Stadtverwaltung müssen Sie sich innerhalb von 8 Tagen wieder anmelden.
• Identitätskarte
• Heimatschein (oder Schriftenempfangsschein)
• AHV Ausweis (Selbstständige und Rentner)
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Militär- oder Zivilschutzbüchlein (falls Dienstpflichtig)
EU / EFTA
• Identitätskarte oder Pass
• Ausländerausweis (falls vorhanden)
• AHV Ausweis (Selbstständige und Rentner)
• Familienbüchlein (falls vorhanden)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Schreiben zur Aufenthaltsbewilligung der Migrationsstelle
Ausländische Staatsbürger
• Pass
• Ausländerausweis (falls vorhanden)
• AHV Ausweis (falls vorhanden)
• Zivilstandsdokumente (Familienbüchlein, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)
• Versicherungsausweis Krankenkasse (alle Familienmitglieder)
• Schreiben zur Aufenthaltsbewilligung der Migrationsstelle
• Arbeitsvertrag
• Mietvertrag
Bei einem Kantonswechsel muss zudem eine neue Niederlassungsbewilligung beantragt werden. Diese sollten Sie frühzeitig beantragen. Weitere Infos zum Thema Umziehen für Ausländische Staatsbürger erhalten Sie vom Bundesamt für Migration - BFM
Post
Freunde und Verwandte
Radio und Fernsehen
Adressänderung bei der Billag AG für die Radio- und Fernsehgebühren.
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